Die gesetzlichen Regelungen zur Logbuchführung gelten für alle
Seeschiffe, die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen.
Auch andere Länder kennen ähnliche Vorschriften. Daher
sollte jeder Skipper ein Logbuch führen
Logbuch -abgeleitet von Log, Logge; engl. log = [ursprünglich]
Holzklotz.